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In
Österreich hat sich etwas Wesentliches ereignet: - seit dem 29.3.06
gibt es dort eine nahezu revolutionär zu nennende gesetzlich verankerte
Patientenverfügung! Zwar
steht
ein ganz merkwürdiger § 13 im Gesetz: Demzufolge kann
man in Österreich nunmehr per rechtsverbindlicher Patientenverfügung
JEDE psychiatrische Diagnose ohne ausdrückliches, schriftliches eigenes
Einverständnis verunmöglichen (siehe z.B.: www.vo-vo.de/vovo/muster.htm#1
) und schon gibt es keine psychiatrische Verleumdung mehr durch eine
legale Zwangsdiagnose und damit keine legale Zwangseinweisung und
Zwangsbehandlung. Denn das österreichische Unterbringungsgesetz,
ermöglicht Zwangsbehandlung nur, wenn alle drei folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
b) Wenn man
schon einen gesetzlichen Vertreter hat, ist man bevormundet und kann
keine wirksame Patientenverfügung mehr errichten. Anders sieht es aus,
wenn man - zumindest gilt das in der BRD - stattdessen eine
Vorsorgevollmacht hat. Das ist hier bisher das einzige Schlupfloch
gegen die psychiatrische Gewalt, siehe: www.vo-vo.de/index2.htm . c) Dass so eine
Patientenverfügung alle 5 Jahre erneuert werden muß und das dann
jeweils 300.- Euro kostet, wie es der Humanistischen Verband auf dessen
Website behauptet: www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=404 ,
hat sich teilweise als falsch herausgestellt: Die Frist von jeweils 5
Jahren Gültigkeit steht im Gesetz und eine Patientenverfügung ist vor
einem Rechtsanwalt oder Notar zu errichten (wofür Rechtsanwalt /Notar
selbstverständlich Gebühren verlangen dürfen), aber es ist auch
möglich, eine Patientenverfügung vor einem rechtskundigen Mitarbeiter
der sog. "Patientenvertretungen" zu errichten. Diese sind sicherlich
wesentlich billiger, wenn nicht ohnehin kostenlos. Zusätzlich muß auch
noch ein Arzt bestätigen, dass man sich von ihm hat "beraten" lassen,
aber die 1/4 Stunde dummes Gesülze kann man schließlich alle 5 Jahre
mit Kopfnicken (und sich dabei andere Gedanken machen) hinter sich
bringen. Denn die Beratung kann ja nicht verhindern, dass man das in
die Patientenverfügung reinschreibt, was da eben reingehört: www.vo-vo.de/vovo/muster.htm#1 Das wird relativ
kurzfristig der ganzen Psychiatrie die Beine wegziehen. Denn auch, wenn
nur eine kleine Minderheit solche Patientenverfügungen verfasst, wie
wir sie vorschlagen, wird völlig offensichtlich, dass es gar keine
"psychische Krankheit" gibt, weil ihr JEDES Objektivitätskritierium
fehlt: Es ist hinreichend, dass man nicht "psychisch krank" sein will,
und schon kann man auch nicht mehr "psychisch krank" sein, bzw. zum
angebl. "Psychisch Kranken" gemacht werden. :o) Wir gratulieren
unseren österreichischen Mitmenschen von ganzem Herzen und bitten Sie,
diese gute Nachricht in eigenen E-Mail Verteilern und Listen
weiterzuleiten. Werner-Fuß-Zentrum
24.4.06 Ergänzende Hinweise zur Gesetzesbegründung von Dr.
Helmut Pollähne (verantwortlich als Redakteur für Recht &
Psychiatrie): |