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Wiedergabe der Grafik mit freundlicher Genehmigung: © Gael Cassos, Tel Aviv

Neu 1:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener www.die-bpe.de,
der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg www.psychiatrie-erfahren.de,
die Irren-Offensive www.antipsychiatrie.de
und das Werner-Fuss-Zentrum www.zwangspsychiatrie.de
geben bekannt:

Hubert Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung


Wenn Hubert Hüppe behaupten sollte, er sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er sowohl gegen jede Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt hat, als auch für eine Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Hubert Hüppe ist aus Überzeugung gegen Selbstbestimmung und die Menschenrechte. Aus den Reihen der Union hat eine Abgeordnete der CSU, die Rechtsanwältin Dagmar Wöhrl aus Nürnberg, bei der Abstimmung über das Gesetz zur Patientenverfügung für das einzig konsequente Gesetz zur Sicherung der Selbstbestimmung gegen medizinische Zwangsbehandlung gestimmt. Damit hat sie bewiesen, dass bei dieser Entscheidung tatsächlich der Fraktionszwang aufgehoben war und es um die Überzeugung der Abgeordneten ging. Hubert Hüppe hat dagegen den reaktionärsten Vorschlag, nämlich gar kein Gesetz zur Patientenverfügung zu verabschieden, in den Bundestag eingebracht, damit der Legalitätsanschein der Zwangspsychiatrie, ein „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault), erhalten bleibe und nicht mit einer geeigneten Patientenverfügung (insbesondere einer PatVerfü, www.patverfue.de) unterlaufen werden kann.
Hubert Hüppe hat damit sein rückwärtsgewandtes, paternalistisches Verständnis von „Behinderung“ offenbart, das konträr zu dem Begriff von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist.
Von Hubert Hüppe können nicht nur durch die Zwangspsychiatrie Behinderte nichts anderes erwarten, als dass er versuchen wird, der Entwicklung eine reaktionäre Wende zu geben und Selbstbestimmung als angeblich „marginale Frage“ zu negieren. Selbst wenn er für diese reaktionäre Wende mehr Geld für bevormundende Tätigkeit, vor allem aber für die Selbstversorgung der Versorger bzw. ihrer Funktionäre zu mobilisieren in der Lage wäre, sein paternalistisches Konzept von „Fürsorge“ ist diskriminierend.

Wenn Repräsentanten des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Denn die Heuchler des IMEW haben im März 2008 den Auftakt zu der sich danach entwickelnden Lügentour zum Betrug mit der UN-Behindertenrechtskonvention gemacht. Obwohl das Institut von den Autoren unseres Rechtsgutachtens in einem Schreiben explizit aufgefordert wurde, die folgende falsche Unterstellung zurückzunehmen, hielt das Institut an der im Internet und als Drucksache verbreiteten Lüge fest, Zitat:
...Außerdem dürfte eine Zwangsbehandlung und - Unterbringung bei einer psychischen Störung nur als ultima ratio richterlich angeordnet werden, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht anders abgewendet werden kann und wirklich alle freiwilligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Kaleck u.a. 2007)
Genau das Gegenteil dessen, was das "Institut" unterstellt, steht in dem Gutachten, aber einzige Aufgabe dieses "Instituts" dürfte es sein, Foltermaßnahmen an Behinderten den legitimatorischen Schirm zu halten - bei Betroffenen kann dieses "Institut" nur noch Ekel hervorrufen. Es ist ein Musterbeispiel dafür, welche niederträchtigen Widerwärtigkeiten sich Heuchler ausdenken, nur um Ärzten die Macht zu erhalten, schwere systematische Misshandlungen vornehmen zu können.

Wenn Repräsentanten des Deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten (vormals Deutsches Institut für Menschenrechte) behaupten sollten, sie seien für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Obwohl dem Institut die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats bekannt ist, dass die PsychKGe "unlawful law" und "intrinsically discriminatory" sind, hat es mit der Annahme des im Ratifizierungsgesetz ausgelobten Geldes die Interpretation des Gesetzgebers akzeptiert, wie sie die Bundesregierung bei der Annahme dieses Gesetzentwurfs als Beginn des Gesetzgebungsverfahrens verlautbaren ließ:
"…Das Kabinett hat…beschlossen, dass die deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommens entspricht."
Das Institut hat sich entschieden, Vollzugsgehilfe der Regierungsheuchler beim Betrug mit den Menschenrechten zu sein und so an der Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung Teil zu nehmen. Diese Verhöhung wird durch eine neue Institutsleitung fortgesetzt.

Wenn Frau Prof. Theresia Degener behaupten sollte, sie sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Frau Prof. Degener kennt die unmißverständliche und klare Stellungnahme des UN-Hochkommissariats vom 26.1.2009:
Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle "allein" von Behinderung begrenzen wollten [Fußnote: Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.] Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderne Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot einer Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.
Frau Prof. Degener dokumentiert ihre Menschenrechtsverachtung, indem sie zusammen mit der Bundesregierung, sämtlichen behindertenpolitischen Sprechern aller Fraktionen des Bundestages und sämtlichen Landesregierungen genau diese verworfenen Vorschläge als Vorwand für eine rechtsbeugende Verhöhnung der Behindertenrechtskonvention aus dem Hut der Rechtsverachtung wieder hervorzaubert. Beweis, Zitat aus Behindertenrecht 2/2009, S.44:
Zwar lassen die existierenden Landespsychiatriegesetze und das Betreuungsrecht eine Freiheitsentziehung allein aufgrund einer (seelischen) Behinderung nicht zu, doch gibt es Indizien, dass in der Praxis die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden und Zwangseinweisungen zunehmen.
Da ist es wieder, das Wörtchen „allein“, das Frau Prof. Degeners verlogene Absicht verrät, Folter angeblich „Geisteskranker“ den Legalitätsanschein zu erhalten.

Wir fordern die Behinderten und ihre Organisationen, denen an der Würde und Selbstbestimmung des Menschen gelegen ist, auf: Distanzieren Sie sich von Hubert Hüppe und dessen reaktionären Angriffen auf die Selbstbestimmung, mit der er die ärztliche Machtausübung durch Zwang und Gewalt noch zu retten versucht.

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Diese Erklärung wurde anläßlich der Fachtagung "Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven" am 14.01.2010 allen Teilnehmern im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus ausgehändigt, dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe.

Neu 2:

Dass Psychiatrie immer nur Schwindel ist, wurde wieder eindrucksvoll bewiesen - Gert Postel hat Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete, hat sich herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont Drogen Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren Führerscheinkontrollen ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin hat sie die Identität das Fahrers genauer untersucht und er ist aufgeflogen.

Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation arbeitet ist nur ein Hochstapler unter Hochstaplern (Zitat Gert Postel)

Orignialbericht in der Mediathek des WDR
Bericht in "Der Westen", dem Portal der WAZ Mediengruppe

Neu 3:

Der Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten Prof. Möller, Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten gebeten - und damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland darüber berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar: www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler Weise verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen Blick; das Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.

Neu 4:

Der alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch zur Software für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster leer. Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen zur markierten Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen, Diagnosearten und Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so bereits in einem frühen Stadium eine Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert festlegen zu müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen eingetragen werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend, eine Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose sein."


So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück hirnkrankem Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer Grund- und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte Subjekte im Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software, den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung führen.

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Am 1.9.2009 ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten.
Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt. Sie buchstabieren das neue Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü aus.
Am 11.9. wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener in 348 psychiatrischen Gefängnissen, siehe Liste der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.

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Die "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen von Prof. Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel.
Sein Kommentar:
Ihre "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF

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Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind:

A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier)

B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.

C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist.

Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009

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Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!

Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich

Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr

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Chronik eines Betrugs

Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs gemacht wurde


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Prof. Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem pdf dieses Schreibens hier).

Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.

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UN Hochkommissariat für Menschenrechte:
Forensische Psychiatrie ist illegal

Seit dem 3.11.2001 endet die Satzung der Irren-Offensive mit diesem Artikel:

  • H) Wir bestreiten, daß die Generalversammlung der UN das Recht hat, einen Teil der Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft davon auszuschließen, als Menschen anerkannt zu werden, indem sie diese psychiatrische biologisch - rassistische Doktrin unterstützt. Deshalb appellieren wir an alle Völker der Welt, die UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 abzuschaffen. Diese Resolution verstößt gegen die Grundprinzipien der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen von 1948. Diese Resolution ist ein Angriff auf die menscheneigene Würde aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft und ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte, der Basis für Freiheit und Gerechtigkeit.


Im Januar dieses Jahres hat sich das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unserer Forderung angeschlossen. In einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen "zur Verbesserung der Sensibilisierung und dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention" wird definitiv klar gestellt:

  • Strafverfahren mit der Feststellung von Schuldunfähigkeit "müssen abgeschafft werden" (siehe Artikel 47. unten)
  • das "Übereinkommen weicht radikal von der UN Resolution Nr. 46/119 vom 17. Dezember 1991 ab" (siehe Artikel 48. unten)
  • alle Gesetze "müssen abgeschafft werden", in denen "psychische Krankheit" Vorwand für ein Sondergesetz bei Gefahr für sich selbst oder andere ist - also eine definitive Bestätigung unserer Forderung nach sofortiger Abschaffung aller PsychKGe von der menschenrechtlich höchsten Stelle (siehe Artikel 49. unten).


Hier die wichtigsten Abschnitte des Berichts als Zitat (Übersetzung WFZ):

  • 47. Im Bereich des Strafrechts erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer psychischen oder geistigen Behinderung. 41 Stattdessen müssen behinderungsunabhängige Maßstäbe für das subjektive Element von Straftaten mit der Berücksichtigung der Situation der einzelnen Beschuldigten angewandt werden. Wenn Untersuchungshaft vor oder während des Strafverfahrens in Übereinstimmung mit Artikel 13 des Übereinkommens erforderlich sein sollte, müssen die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.

  • 5. Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person
    48. Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Förderung und des Schutzes des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Menschen mit Behinderungen ist die Gesetzgebung und die Praxis im Bezug auf die Gesundheitsversorgung und insbesondere zur Unterbringung ohne die informierte Zustimmung der betroffenen Person (oft auch als unfreiwillige oder erzwungene Unterbringung bezeichnet). Bevor die Konvention in Kraft getreten ist, war die Existenz einer geistigen oder psychischen Behinderung im Rahmen internationaler Menschenrechte ein rechtmäßiger Grund für die Entziehung der Freiheit und Einsperrung.42 Das Übereinkommen wendet sich radikal von diesem Ansatz dadurch ab, dass jeder Freiheitsentzug auf der Grundlage der Existenz einer Behinderung, einschließlich einer psychischen oder geistigen Behinderung, als diskriminierend verboten ist. In Artikel 14 Absatz 1 (b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass "das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt". Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle von "nur" Behinderung begrenzen wollten43 [Anmerkung des WFZ: Genau diese verworfenen Vorschläge hat sowohl die Bundesregierung - insbesondere deren Behindertenbeauftragte - wie sämtliche behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen des Bundestages zusammen mit sämtlichen Landesregierungen als Vorwand für ihren Betrug genommen, um die Menschenrechte an ein Institut für Regierungsgefälligkeiten zu verkaufen. In der Anhörung des Bundestages haben verlogene "Sachverständige" von der Aktion Psychisch Kranke und der Lebenshilfe diesen Betrug mit ihren menscherechtsverachtenden Aussagen gedeckt]. Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und andere Elemente wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot eine Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.
  • 49. Gesetzgebung, die zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne ihre freie und informierte Zustimmung ermächtigt, muss abgeschafft werden. Das muss sowohl die Abschaffung der Gesetzgebung umfassen, die die Unterbringung von Personen mit Behinderung ohne deren freie und informierte Zustimmung legalisiert, als auch die Abschaffung von Gesetzen, die die Schutzhaft von Menschen mit Behinderung in Fällen wie der Wahrscheinlichkeit, eine Gefahr für sich selbst oder für andere zu sein und in allen Fällen, in denen die Fürsorge, die Behandlung oder die öffentliche Sicherheit mit einer vermuteten oder diagnostizierten psychischen Krankheit verbunden wird, legalisieren....

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41 im Englischen als "insanity defence" bezeichnet.
42 Siehe als Verweis die „Grundsätze für den Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen und der Verbesserung der psychischen Gesundheit“, A/RES/46/119, im Internet unter: http://www.un.org/documents/ga/res/46/a46r119.htm .
43 Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschuss über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichenten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.

Den Bericht gibt es in:
Englisch | Französisch | Russisch | Spanisch | Chinesisch | Arabisch


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Dieses Jahr haben wir die Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention am 1.1.2009 zum Anlass genommen, den T4 Umzug im Anschluss an das Gedenken an die Opfer des systematischen Massenmords in der Psychiatrie von der T 4 Gedenkplatte zur Bundesgeschäftsstelle der deutschen Psychiatervereinigung DGPPN in der Reinhardtstr. 14 unter das Motto zu stellen:

"Psychiater: staatlich geschützte Verbrecher"


Damit wollen wir alle die kriminalisieren, die nach dem 1.1.2009 noch in einer Psychiatrie Menschen wegsperren, die mit einer psychiatrischen Diagnose verleumdet werden. Diese Psychiater und ihre Helfer sind Verbrecher, weil durch die in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.

Der Aufruf, Bilder und ein Bericht von den Protesten am 2. Mai vor der Psychiatrie in Viersen sind hier dokumentiert.


Weiterführende Literatur: Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie von Alice Halmi, 2008
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Gewinner des Preisausschreibens


Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:

Täuschung mißlungen


Berlin, 19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten ist gründlich mißlungen, ja....mehr

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Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundestag am 4.12.2008:

Verkauf gestohlener Menschenrechte


Stehler:
die Bundesdeutschen Gesetzgeber

Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten

Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief

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Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pfortengeschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.

Foto: Alejandro Nannini


Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically discriminatory" (übersetzt: an sich diskriminierend) und ein "unlawful law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).

Vor den verschlossenen Türen des Bundestages wurde gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:


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Foto: Guido Alessandro


Dass diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde.

bundestag leer

Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:

  • sie will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung machen
  • sie will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert
  • darüber hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgeht.

Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.

Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:

Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,

weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.


Die International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA) macht dazu ein internationales Preisausschreiben für den besten Slogan, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener unterstützt.

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Anzeige in der "Junge Welt" am Montag. 21.1.2008, S. 13.:


Traueranzeige Helena

Aufgrund dieser Anzeige berichtete der "Berliner Kurier" am Freitag,
den 25.1.2008 mit der Titelzeile:

An den Gerichten verzweifelt - Frau sprang in den Tod

vollständigen Bericht des "Berliner Kurier" hier lesen